![Neue Regeln in Deutschland – Darf ich mein Päckli noch in der Paketlieferstelle abholen? | Basler Zeitung Neue Regeln in Deutschland – Darf ich mein Päckli noch in der Paketlieferstelle abholen? | Basler Zeitung](https://cdn.unitycms.io/images/FheZ2CA6qTeAS84RsfDDeN.jpg?op=ocroped&val=1200,1200,1000,1000,0,0&sum=Ft2a-pHdiZA)
Neue Regeln in Deutschland – Darf ich mein Päckli noch in der Paketlieferstelle abholen? | Basler Zeitung
![Kreis Waldshut: Viele Päckchen bleiben nun liegen, denn Schweizer dürfen ihre Pakete in Paketshops in Deutschland nicht einfach abholen. Doch es gibt am Hochrhein eine Ausnahme | SÜDKURIER Kreis Waldshut: Viele Päckchen bleiben nun liegen, denn Schweizer dürfen ihre Pakete in Paketshops in Deutschland nicht einfach abholen. Doch es gibt am Hochrhein eine Ausnahme | SÜDKURIER](https://www.suedkurier.de/storage/image/3/4/3/6/13086343_shift-644x395_1wJzds_8ImoKK.jpg)
Kreis Waldshut: Viele Päckchen bleiben nun liegen, denn Schweizer dürfen ihre Pakete in Paketshops in Deutschland nicht einfach abholen. Doch es gibt am Hochrhein eine Ausnahme | SÜDKURIER
![DHL so: Ablageort: Keller Habe den ganzen Keller abgesucht. Da war nix. Jetzt, eine Woche später, klingelt mein neuer Nachbar und fragt, warum ich das Paket nicht abhole... der heißt Keller.... - DHL so: Ablageort: Keller Habe den ganzen Keller abgesucht. Da war nix. Jetzt, eine Woche später, klingelt mein neuer Nachbar und fragt, warum ich das Paket nicht abhole... der heißt Keller.... -](https://debeste.de/upload/2b3c78b0e78fb35ca74732200ee86c689854.jpg)
DHL so: Ablageort: Keller Habe den ganzen Keller abgesucht. Da war nix. Jetzt, eine Woche später, klingelt mein neuer Nachbar und fragt, warum ich das Paket nicht abhole... der heißt Keller.... -
![Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen. Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen.](https://static.paketda.de/img/status/dhl-zoll-benachrichtigung.jpg)