MDR - Mitteldeutscher Rundfunk - Wer pflegebedürftige Eltern hat, soll künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro finanziell in die Pflicht genommen werden können. So steht es im Entwurf für das "Unterhaltsentlastungsgesetz". | Facebook
![Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen – Der-Querschnitt.de Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen – Der-Querschnitt.de](https://www.der-querschnitt.de/wp-content/uploads/2019/11/Bild-shutterstock_32482897-2016-von-Kuzma-Copyright-Shutterstock-767x350.jpg)
Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen – Der-Querschnitt.de
![Immobilie ist wie Notgroschen: BGH begrenzt Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern - Vorsorgen für das Alter - FAZ Immobilie ist wie Notgroschen: BGH begrenzt Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern - Vorsorgen für das Alter - FAZ](https://m.faz.net/media0/ppmedia/aktuell/finanzen/2576682897/1.2426648/mmobject-still_full/wenn-die-pflegebeduerftigen.jpg)